Rechtliches Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0
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- Aufwand:
- Zielgruppe: Entwicklung
Die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ oder kurz BITV 2.0 regelt die digitale Barrierefreiheit auf Bundesebene.
Auf Bundesebene wurde die barrierefreie Informationstechnik schon im Jahr 2002 in einer ersten Version der Verordnung geregelt. Diese wurde immer wieder an europäische Richtlinien und Vorgaben sowie an den Stand der Technik angepasst. So berücksichtigt sie unter anderem die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Die Verordnung gilt für öffentliche Stellen des Bundes. Diese müssen Informationen und Dienstleistungen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar gestalten. Eingeschlossen sind dabei auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und Apps.
Die heute gültige Version der BITV 2.0 berücksichtigt einige neue Maßnahmen, die die Umsetzung der Barrierefreiheit in digitalen Angeboten besser sicherstellen soll. Dazu gehört unter anderem:
- eine verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit,
- eine Feedback-Möglichkeit zum Melden von Barrieren für Nutzer*innen,
- eine Überwachung der Barrierefreiheit durch eine zentrale Stelle.
Bei den konkreten Barrierefreiheits-Anforderungen verweist die BITV 2.0 auf den harmonisierten EU-Standard EN 301 549.