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Funktionale Leistungsfähigkeit von IKT

Hintergrundwissen Funktionale Leistungsfähigkeit von IKT

Artikel - Info:
  • Anspruch: einsteigen
  • Aufwand: unter 5 Minuten
  • Zielgruppe: Management
Eine Person bedient eine futuristische Oberfläche aus verknüpften Zahnrädern, in deren Zentrum der Text Standards steht.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), also auch Webseiten, Apps, digitale Dokumente und Online-Anwendungen, sollen so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, möglicherweise auch unter Einsatz von Hilfsmitteln, genutzt werden können.

Konkret heißt das, dass die folgenden Aussagen zur funktionalen Leistungsfähigkeit der Systeme, gemäß der DIN EN 301 549 Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen, erfüllt werden müssen:

  • Nutzung ohne Sehvermögen
  • Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen
  • Nutzung ohne Farbwahrnehmung
  • Nutzung ohne Hörvermögen
  • Nutzung mit eingeschränktem Hörvermögen
  • Nutzung mit keinem oder eingeschränktem Sprachvermögen
  • Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft
  • Nutzung mit eingeschränkter Reichweite
  • Verringerung von Anfallsauslösern bei Photosensibilität
  • Nutzung mit eingeschränkten kognitiven, sprachlichen oder Lernfähigkeiten
  • Privatsphäre

Einige Aussagen zur funktionalen Leistungsfähigkeit betreffen eher Hardware, wie beispielsweise die „Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft“. Andere treffen eher für Webseiten beziehungsweise Web-Anwendungen zu beispielsweise, dass sie mit einer gut gestalteten semantischen Struktur Benutzer*innen ohne Sehvermögen ermöglichen, die visuelle Benutzungsschnittstelle zu erkennen, darin zu navigieren und mit ihr zu interagieren.

Schaubild der vier Bereiche digitaler Barrierefreiheit: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Zur Vergrößerung.

Die funktionale Leistungsfähigkeit von digitalen Inhalten wie Online-Inhalten, ist gegeben, wenn diese nach den Kriterien der Web-Barrierefreiheit, den internationalen „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)“, gestaltet sind, die sich den vier Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns zuordnen lassen:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • technologische Robustheit
  • Verständlichkeit

Werden diese Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigt, ermöglicht dies nicht nur Menschen mit Behinderungen auf digitale Inhalte und Systeme zuzugreifen, sondern es bringt im Sinne eines „Universellen DesignsVorteile für alle Nutzer*innen des Web-Angebots.

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