Leitfaden Ausschreibung barrierefreier Webseiten
- Anspruch:
- Aufwand:
- Zielgruppe: Einkauf
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt hat einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere öffentliche Stellen bei der Ausschreibung barrierefreier Webseiten unterstützt.
Wenn ein Relaunch, also eine vollständige Überarbeitung des Webauftritts ansteht, ist dies eine optimale Gelegenheit, die Barrierefreiheit von Anfang an zu berücksichtigen.
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sind dazu gesetzlich verpflichtet.
Auch die Webseiten von Unternehmen, wie beispielsweise Onlineshops, können nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet sein, Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung bietet die barrierefreie Gestaltung der Webseiten Vorteile für alle Nutzer*innen der Webangebote.
Der ausführliche Leitfaden bietet:
- Textbausteine,
- weitergehende Erläuterungen und
- einen „Anforderungskatalog Barrierefreiheit“ als konkretes Hilfsmittel.
Für eine nachhaltige Barrierefreiheit der Webseiten ist es zusätzlich wichtig, die Online-Inhalte dauerhaft redaktionell so zu erstellen und pflegen, dass die Barrierefreiheit erhalten bleibt. Hierzu gibt der Teilhabe 4.0-Leitfaden Barrierefrei texten fürs Web Online-Redaktionen nützliche Hinweise.
Der Leitfaden ist über das Webangebot der Landesfachstelle Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt in unterschiedlichen Formaten verfügbar.