Rechtliches Staatenprüfung UN-BRK
- Anspruch:
- Aufwand:
- Zielgruppe: Management
Der „UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ hat im Zeitraum 2018 bis 2023 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zweiten Mal geprüft.
Die erste Prüfung hat im Jahr 2015 stattgefunden. Diese Ergebnisse sind weiterhin online in Form der sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ verfügbar. Was wurde in Deutschland in den darauffolgenden Jahren von diesen Empfehlungen umgesetzt?
Die aktuellen „Abschließenden Bemerkungen“, die vom UN-Fachausschuss im Oktober 2023 veröffentlicht wurden, zeigen dies auf. Das gesamte wird vom Institut für Menschenrechte ausführlich erläutert. Die Erwartungen an die Ergebnisse der aktuellen Prüfung werden in einem Staatenberichtsverfahren dargestellt. Interview mit der Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK
Ein Kritikpunkt, den man in den abschließenden Bemerkungen findet, ist u.a. die Segregation und fehlende Inklusion im Bereich Arbeit und Beschäftigung. Eine Voraussetzung, die der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Veränderungen in diesem Bereich in der empfiehlt, ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit, wozu auch die digitale Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zählt. In diesen Bereich fällt ein weiterer Kritikpunkt des aktuellen Staatenberichts, die fehlende Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit in Deutschland. Dies sind u.a. Hinderungsgründe, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu verwirklichen. allgemeinen Anmerkung 8
Einige Aussagen des Berichts sind in deutscher Sprache zusammenfassend u.a. auch in dieser oder auch bei der Pressemeldung dargestellt. Aktion Mensch
Das Dokument ist in verschiedenen Dateiformaten unter anderem in englischer Sprache unter dem Titel „Concluding observations on the combined second and third periodic reports of Germany“ verfügbar.