Dokument Zweiter Monitoring-Bericht über den Stand der digitalen Barrierefreiheit
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Anspruch:
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Aufwand:
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Hintergrund
Die Anforderungen der EU-Webrichtlinie sind in Deutschland unter anderem in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt. Konkretisiert werden die technischen Anforderungen in dem Standard EN 301 549. Ergänzend gibt es Durchführungsbeschlüsse, die die Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung regeln sowie das Monitoring in den Mitgliedsstaaten.
Vorgehen
Das erste Monitoring hat im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 22. Dezember 2021 stattgefunden. Das zweite, hier näher dargestellte Monitoring, betrachtet den Folgezeitraum: 1. Januar 2022 bis 22. Dezember 2024.
Nach der gleichen Methodik wie beim ersten Monitoring wurde dieses Mal eine größere Stichprobe betrachtet:
- 1739 Webauftritte insgesamt,
- 6917 Webauftritte mit der Methode der vereinfachten Überwachung,
- 322 Webauftritte mit der Methode der eingehenden Überwachung sowie
- 269 mobile Anwendungen mit der Methode der eingehenden Überwachung.
Ergebnisse
Der Bericht stellt zusammenfassend fest:
Im Folgenden wird dieses negative Ergebnis von den Autor*innen des Berichts eingeordnet:
Bei den erstmals durchgeführten Wiederholungsprüfungen von Angeboten, konnten keine signifikanten Verbesserungen festgestellt werden.
Ursachen für das schlechte Ergebnis, die im Bericht u.a. identifiziert wurden, sind:
Kurzversion
Neben dem ausführlichen Bericht, der die Ergebnisse aller Bundesländer und der vom Bund durchgeführten Tests ausführlich darstellt, ist auch eine Kurzversion des Berichts verfügbar.