Zum Inhalt springen

Zweiter Monitoring-Bericht über den Stand der digitalen Barrierefreiheit

Dokument Zweiter Monitoring-Bericht über den Stand der digitalen Barrierefreiheit

Dokument - Info:
  • Anspruch: vertiefen
  • Aufwand: über 15 Minuten
  • Zielgruppe: Entwicklung
Sketchnote Hindernis

Hintergrund

Die Anforderungen der EU-Webrichtlinie sind in Deutschland unter anderem in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt. Konkretisiert werden die technischen Anforderungen in dem Standard EN 301 549. Ergänzend gibt es Durchführungsbeschlüsse, die die Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung regeln sowie das Monitoring in den Mitgliedsstaaten.

Vorgehen

Das erste Monitoring hat im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 22. Dezember 2021 stattgefunden. Das zweite, hier näher dargestellte Monitoring, betrachtet den Folgezeitraum: 1. Januar 2022 bis 22. Dezember 2024.

Nach der gleichen Methodik wie beim ersten Monitoring wurde dieses Mal eine größere Stichprobe betrachtet:

  • 1739 Webauftritte insgesamt,
  • 6917 Webauftritte mit der Methode der vereinfachten Überwachung,
  • 322 Webauftritte mit der Methode der eingehenden Überwachung sowie
  • 269 mobile Anwendungen mit der Methode der eingehenden Überwachung.

Ergebnisse

Der Bericht stellt zusammenfassend fest:

„Für die Bundesrepublik Deutschland wurde im aktuellen Berichtszeitraum festgestellt, dass kein Webauftritt und keine mobile Anwendung die vollständige Barrierefreiheit nach allen zu prüfenden Anforderungen erreicht hat. Diesbezüglich hat sich keine Verbesserung gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum ergeben.“

Im Folgenden wird dieses negative Ergebnis von den Autor*innen des Berichts eingeordnet:

„Auch wenn einzelne Anforderungen nicht erfüllt werden, sind in der Regel die Webauftritte und mobilen Anwendungen weiterhin nutzbar. Zudem betreffen einzelne Anforderungen spezielle Nutzergruppen. Die vorgefundene Nicht-Erfüllung einzelner Anforderungen ist folglich sehr konkret und gibt wichtige Hinweise, wie die vorgefundenen Barrieren beseitigt werden können.“

Bei den erstmals durchgeführten Wiederholungsprüfungen von Angeboten, konnten keine signifikanten Verbesserungen festgestellt werden.

Ursachen für das schlechte Ergebnis, die im Bericht u.a. identifiziert wurden, sind:

„Häufig wird von den öffentlichen Stellen selbst ein Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen als Begründung angegeben. Oftmals mangelt es an notwendigem Verständnis von der Wichtigkeit des Themas der digitalen Barrierefreiheit und an notwendigem Wissen über konkrete Umsetzungsmöglichkeiten. Innerhalb vieler öffentlicher Stellen fehlen Strukturen für die Implementierung der digitalen Barrierefreiheit, zum Beispiel durch einen Barrierefreiheitsbeauftragten. Außerhalb der öffentlichen Stellen sollten ebenfalls erweiterte strukturelle Unterstützungsangebote etabliert werden.“

Kurzversion

Neben dem ausführlichen Bericht, der die Ergebnisse aller Bundesländer und der vom Bund durchgeführten Tests ausführlich darstellt, ist auch eine Kurzversion des Berichts verfügbar.

Hinweis zur Finanzierung

Eintrag erstellt mit Unterstützung von
Agentur Barrierefrei NRW